Staatensubstitute sind Organisationen oder Akteure, die in bestimmten Bereichen Aufgaben übernehmen, die normalerweise dem Staat zufallen, etwa Sicherheit, Rechtsprechung oder Verwaltung. Typisch... [mehr]
§ 127 Abs. 1 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) bezieht sich auf die vorläufige Festnahme durch jedermann. Die Voraussetzungen dafür sind: 1. **Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt**: Die Person muss bei der Begehung einer Straftat oder unmittelbar danach betroffen oder verfolgt werden. 2. **Fluchtverdacht oder Identität nicht sofort feststellbar**: Es muss entweder Fluchtverdacht bestehen oder die Identität der Person kann nicht sofort festgestellt werden. Diese Regelung erlaubt es auch Privatpersonen, unter bestimmten Umständen eine vorläufige Festnahme durchzuführen, bis die Polizei eintrifft.
Staatensubstitute sind Organisationen oder Akteure, die in bestimmten Bereichen Aufgaben übernehmen, die normalerweise dem Staat zufallen, etwa Sicherheit, Rechtsprechung oder Verwaltung. Typisch... [mehr]
Eine Vorlagefrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erfolgt im Rahmen des sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen... [mehr]
Für einen Anspruch auf Schadenersatz müssen im deutschen Zivilrecht (z. B. nach § 823 BGB) bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind: **1. Schaden:** Es muss ein messba... [mehr]
Die Anerkennung einer sogenannten „doppelten Stellvertreterehe“ in Deutschland setzt voraus, dass bestimmte rechtliche Bedingungen erfüllt sind. Eine doppelte Stellvertreterehe liegt... [mehr]