Ein möglicher Formulierungsvorschlag für einen Auftrag zur Funkzellenauswertung könnte lauten: **"Hiermit wird beantragt, eine Funkzellenauswertung für den Zeitraum vom [Datu... [mehr]
Die Auswertung von Funkzellendaten (auch Funkzellenabfrage genannt) ist in Deutschland an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden, da sie einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte – insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – darstellt. **Voraussetzungen im Überblick:** 1. **Rechtsgrundlage:** Die wichtigste Rechtsgrundlage ist § 100g Strafprozessordnung (StPO). Demnach dürfen Verkehrsdaten, zu denen auch Funkzellendaten zählen, nur unter bestimmten Bedingungen erhoben werden. 2. **Schwere der Straftat:** Die Auswertung ist nur zulässig bei Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere bei schweren Straftaten (z. B. Raub, Mord, Terrorismus). Für weniger schwerwiegende Delikte ist die Maßnahme in der Regel nicht erlaubt. 3. **Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit:** Die Maßnahme muss zur Aufklärung der Straftat erforderlich und verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass keine milderen Mittel zur Verfügung stehen dürfen und der Eingriff in die Grundrechte nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Straftat stehen darf. 4. **Richterlicher Beschluss:** In der Regel ist ein richterlicher Beschluss erforderlich (§ 100g Abs. 2 StPO). Nur bei Gefahr im Verzug kann die Staatsanwaltschaft die Maßnahme anordnen, muss aber unverzüglich eine richterliche Entscheidung nachholen. 5. **Bestimmtheit:** Die Abfrage muss sich auf einen bestimmten Zeitraum und einen bestimmten geografischen Bereich (Funkzelle) beziehen. Eine anlasslose oder flächendeckende Abfrage ist unzulässig. 6. **Dokumentation und Benachrichtigung:** Die Maßnahme muss dokumentiert werden. Betroffene Personen sind grundsätzlich nachträglich zu benachrichtigen, sofern dies den Ermittlungszweck nicht gefährdet. **Zusammengefasst:** Eine Auswertung von Funkzellendaten ist nur bei schweren Straftaten, auf richterliche Anordnung, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und mit klarer zeitlicher und räumlicher Begrenzung zulässig. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/datenschutz/funkzellenabfrage_node.html).
Ein möglicher Formulierungsvorschlag für einen Auftrag zur Funkzellenauswertung könnte lauten: **"Hiermit wird beantragt, eine Funkzellenauswertung für den Zeitraum vom [Datu... [mehr]