Die Auswertung von Funkzellendaten (auch Funkzellenabfrage genannt) ist in Deutschland an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden, da sie einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte – insb... [mehr]
Ein möglicher Formulierungsvorschlag für einen Auftrag zur Funkzellenauswertung könnte lauten: **"Hiermit wird beantragt, eine Funkzellenauswertung für den Zeitraum vom [Datum, Uhrzeit] bis [Datum, Uhrzeit] im Bereich der Funkzellen mit den Cell-IDs [Cell-IDs oder geografische Angaben] durchzuführen. Ziel der Auswertung ist es, die in diesem Zeitraum eingebuchten Mobilfunkgeräte zu ermitteln, um Hinweise auf den/die unbekannten Täter oder relevante Kontaktpersonen im Zusammenhang mit dem Vorfall vom [Tatzeitpunkt/Tatort] zu erhalten. Die Auswertung soll alle verfügbaren Verbindungsdaten (z.B. IMSI, IMEI, Rufnummern, Ein- und Ausbuchungszeiten) umfassen."** Bitte beachte, dass die genaue Formulierung je nach rechtlichen Vorgaben und dem konkreten Anlass angepasst werden muss. In Deutschland ist für eine Funkzellenauswertung in der Regel ein richterlicher Beschluss erforderlich (§ 100g StPO).
Die Auswertung von Funkzellendaten (auch Funkzellenabfrage genannt) ist in Deutschland an strenge rechtliche Voraussetzungen gebunden, da sie einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte – insb... [mehr]