Wie prüft man, ob bei einem Urteil eine Vollstreckungsklausel vorhanden ist?

Antwort

Um zu prüfen, ob eine Vollstreckungsklausel bei einem Urteil vorhanden ist, gehst du wie folgt vor: 1. **Urteil im Original betrachten:** Die Vollstreckungsklausel wird immer auf dem Original oder einer beglaubigten Ausfertigung des Urteils angebracht, nicht auf einfachen Kopien. 2. **Aussehen der Klausel:** Die Vollstreckungsklausel ist ein zusätzlicher Vermerk, meist am Ende des Urteils oder auf einem gesonderten Blatt. Sie beginnt oft mit Formulierungen wie: *„Vorstehende Ausfertigung wird dem … zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.“* 3. **Unterschrift und Siegel:** Die Klausel ist in der Regel vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben und mit dem Gerichtssiegel versehen. 4. **Prüfung auf Beglaubigung:** Die Ausfertigung mit Klausel ist meist als „vollstreckbare Ausfertigung“ gekennzeichnet. **Zusammengefasst:** Eine Vollstreckungsklausel erkennst du daran, dass auf dem Urteil (meist am Ende) ein offizieller Vermerk mit Unterschrift und Siegel angebracht ist, der ausdrücklich die Zwangsvollstreckung erlaubt. Fehlt dieser Vermerk, ist keine Vollstreckungsklausel vorhanden. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus/themen/zwangsvollstreckung_node.html).

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