Dass ein Gläubiger leer ausgeht, liegt meist nicht daran, dass er „weniger Recht“ hat, sondern daran, dass der Schuldner nicht mehr alle bedienen kann und einzelne Gläubiger bewu...
Muss einem Schuldner in Niedersachsen der Vollstreckungsbescheid im verwaltungsrechtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren zugestellt werden?
Antwort vomJa, im niedersächsischen verwaltungsrechtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren muss der Vollstreckungsbescheid dem Schuldner zugestellt werden. Die Zustellung ist notwendig, damit der Schuldner über die Vollstreckungsmaßnahmen informiert ist und die Möglichkeit hat, gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen oder die Vollstreckung zu verhindern. Die genauen Regelungen können im Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) nachgelesen werden.