Was ist ein Vollrausch im Strafrecht?

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Im strafrechtlichen Sinne bezeichnet ein Vollrausch einen Zustand, in dem eine Person aufgrund des Konsums von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln so stark beeinträchtigt ist, dass sie nicht mehr in der Lage ist, das Unrecht ihrer Handlungen zu erkennen oder nach dieser Einsicht zu handeln. In Deutschland ist der Vollrausch in § 323a des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass jemand, der sich vorsätzlich oder fahrlässig in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht, bestraft werden kann, wenn die Tat aufgrund des Rausches nicht bestraft werden kann. Die Strafe für den Vollrausch kann bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen. Hier ist der Link zum § 323a StGB: [§ 323a StGB - Vollrausch](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323a.html)

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