Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]
Eine Vollmacht zur Auskunft über ärztliche Befunde sollte klar und präzise formuliert sein. Hier ist ein Beispiel, wie eine solche Vollmacht aussehen könnte: --- **Vollmacht zur Auskunft über ärztliche Befunde** **Vollmachtgeber:** Name: [Dein Name] Geburtsdatum: [Dein Geburtsdatum] Adresse: [Deine Adresse] **Bevollmächtigter:** Name: [Name des Bevollmächtigten] Geburtsdatum: [Geburtsdatum des Bevollmächtigten] Adresse: [Adresse des Bevollmächtigten] **Vollmacht:** Hiermit bevollmächtige ich, [Dein Name], den oben genannten [Name des Bevollmächtigten], Auskunft über meine ärztlichen Befunde und medizinischen Unterlagen bei allen behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen medizinischen Einrichtungen einzuholen. Diese Vollmacht umfasst insbesondere: - Die Einsichtnahme in meine Krankenakte. - Das Einholen von Kopien meiner medizinischen Unterlagen. - Die Erteilung von Auskünften über meinen Gesundheitszustand. Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und ist bis auf Widerruf gültig. **Ort, Datum:** [Ort, Datum] **Unterschrift Vollmachtgeber:** _________________________ [Dein Name] **Unterschrift Bevollmächtigter:** _________________________ [Name des Bevollmächtigten] --- Es ist ratsam, die Vollmacht im Beisein von Zeugen zu unterschreiben oder notariell beglaubigen zu lassen, um ihre Gültigkeit zu erhöhen.
Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]