Ja, für eine bereits angemahnte Restzahlung können Verzugszinsen verlangt werden. Wenn der Schuldner nach einer Mahnung in Verzug gerät, hat der Gläubiger das Recht, Verzugszinsen zu berechnen. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich in Deutschland nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und beträgt in der Regel 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn der Gläubiger ein Verbraucher ist, und 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn der Gläubiger ein Unternehmer ist. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und Fristen zu beachten, die im jeweiligen Vertrag oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind.