Ja, das ist ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz. In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, ist es illegal, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder ethnischen Herkunft den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Diskotheken zu verweigern. Solche Prakt stellen Diskriminierung dar und können rechtliche Konsequenzen für die Betreiber der Diskothek nach sich ziehen.