Wer ist rechtliche Vertretungsberechtigter eines Vereins?

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Der rechtliche Vertretungsberechtigte eines Vereins ist in der Regel der Vorstand. Laut § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vertritt der Vorstand den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die genaue Zusammensetzung und die Vertretungsbefugnisse des Vorstands können in der Satzung des Vereins festgelegt sein. In vielen Fällen besteht der Vorstand aus mehreren Personen, und es kann geregelt sein, ob diese einzeln oder nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind.

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