Welcher Vertragspartner trägt das Risiko für die Entdeckung von Altertümern, Kunst- oder wissenschaftlichem Wert?

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In der Regel ist der Vertragspartner, der das Grundstück oder die Fläche besitzt, auf der die Entdeckung gemacht wird, für das Risiko der Entdeckung von Altertümern, Kunst- oder wissenschaftlichem Wert verantwortlich. Dies kann jedoch je nach den spezifischen vertraglichen Vereinbarungen und den geltenden Gesetzen variieren. Oftmals gibt es auch Regelungen im Rahmen von Archäologiegesetzen Denkmalschutzgesetzen, die die Verantwortlichkeiten und Rechte im Falle von Entdeckungen regeln. Es ist ratsam, die genauen Vertragsbedingungen sowie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen.

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