In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Die Schweiz und Costa Rica haben ein Abkommen über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen, das die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung regelt. Dieses Abkommen ermöglicht es beiden Ländern, Informationen auszutauschen und rechtliche Unterstützung zu leisten, wenn es um strafrechtliche Ermittlungen geht. Es gibt jedoch keine allgemeine "Strafverfolgungspflicht", sondern vielmehr eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit im Rahmen der vereinbarten rechtlichen Rahmenbedingungen. Für spezifische Details und aktuelle Informationen wäre es ratsam, die entsprechenden rechtlichen Dokumente oder die zuständigen Behörden zu konsultieren.
In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, die Abkürzung **ff.** für „fortfolgende“ ist in der Schweiz bei der Zitierung von Gesetzesartikeln korrekt und üblich. Sie wird verwendet, um auszudrücken, dass sic...
Ein Übungsleitervertrag nach deutschem Recht wird in der Schweiz grundsätzlich **nicht automatisch** anerkannt. Die Schweiz hat ein eigenes Arbeitsrecht, das sich in vielen Punkten vom deuts...