Gibt es eine vertragliche Strafverfolgungspflicht zwischen der Schweiz und Costa Rica?

Antwort

Die Schweiz und Costa Rica haben ein Abkommen über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen, das die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung regelt. Dieses Abkommen ermöglicht es beiden Ländern, Informationen auszutauschen und rechtliche Unterstützung zu leisten, wenn es um strafrechtliche Ermittlungen geht. Es gibt jedoch keine allgemeine "Strafverfolgungspflicht", sondern vielmehr eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit im Rahmen der vereinbarten rechtlichen Rahmenbedingungen. Für spezifische Details und aktuelle Informationen wäre es ratsam, die entsprechenden rechtlichen Dokumente oder die zuständigen Behörden zu konsultieren.

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