Gelten vertragliche Ausschlussfristen auch bei Überstunden?

Antwort

Ja, vertragliche Ausschlussfristen können auch für Überstunden gelten. In vielen Arbeitsverträgen sind Regelungen enthalten, die festlegen, dass Ansprüche, wie z.B. auf Vergütung von Überstunden, innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen. Es ist wichtig, die genauen Formulierungen im Arbeitsvertrag sowie eventuell geltende Tarifverträge zu prüfen, da diese die Fristen und Bedingungen für die Geltendmachung von Überstundenansprüchen festlegen können.

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