Ja – wenn du bei myXpendy selbst ein Abo abgeschlossen hast, solltest du es sofort separat kündigen oder widerrufen, denn die Kündigung deines eigentlichen Vertrags beendet nicht autom...
Wie schreibe ich eine Aufhebung eines Vertrags?
Antwort vom**Eine Vertragsaufhebung schreibst du am besten als kurze, eindeutige Aufhebungsvereinbarung: Wer hebt welchen Vertrag zu welchem Datum auf, was gilt noch zu Zahlungen oder Leistungen, und dass beide Seiten zustimmen.** ## Das muss hinein Wichtig ist zuerst: Einen Vertrag „aufheben“ kannst du in der Regel **nicht einseitig**. Eine Aufhebung ist normalerweise eine **Vereinbarung beider Seiten**. Wenn nur eine Seite den Vertrag beenden will, geht es rechtlich eher um **Kündigung**, **Rücktritt** oder **Anfechtung**. In eine einfache Aufhebungsvereinbarung gehören: - vollständige Namen und Anschriften beider Vertragsparteien - genaue Bezeichnung des Vertrags - Datum des ursprünglichen Vertrags - klare Erklärung, dass der Vertrag einvernehmlich aufgehoben wird - Datum, zu dem die Aufhebung gilt - Regelung zu offenen Zahlungen, Rückgaben oder Restleistungen - Hinweis, dass mit der Erfüllung keine weiteren Ansprüche bestehen, soweit gewollt - Ort, Datum und **Unterschriften beider Seiten** ## Einfaches Muster ```text Aufhebungsvereinbarung zwischen [Name, Anschrift Partei 1] und [Name, Anschrift Partei 2] Die Parteien haben am [Datum] einen Vertrag über [genaue Bezeichnung] geschlossen. Hiermit vereinbaren die Parteien einvernehmlich, diesen Vertrag mit Wirkung zum [Datum] aufzuheben. Bereits erhaltene Leistungen sind wie folgt zurückzugeben oder abzurechnen: [Regelung einfügen] Offene Zahlungen: [Regelung einfügen] Mit Erfüllung dieser Vereinbarung sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem genannten Vertrag abgegolten, soweit gesetzlich zulässig. [Ort], den [Datum] ____________________ [Partei 1] ____________________ [Partei 2] ``` ## Worauf du achten solltest Entscheidend ist die **klare Regelung der Folgen**. Genau dort entstehen später die meisten Streitigkeiten: Geld zurück ja oder nein, bis wann, wer gibt was zurück, und ob wirklich alle Ansprüche erledigt sind. Ein wichtiger Unterschied: Wenn der ursprüngliche Vertrag eine **bestimmte Form** verlangt, etwa Schriftform oder notarielle Beurkundung, sollte die Aufhebung dieselbe Form einhalten. Gerade bei Arbeitsverträgen, Mietverträgen oder Grundstücksgeschäften ist das besonders wichtig. ## Praktisch am besten Wenn es um einen normalen privaten Vertrag geht, reicht oft ein kurzes, sauberes Schreiben wie oben. Wenn es aber um **viel Geld, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Darlehen oder Immobilien** geht, sollte die Formulierung präzise sein, weil ein unklarer Satz schnell dazu führt, dass der Vertrag nicht sauber beendet ist oder Nebenansprüche offen bleiben.
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