Der Grundsatz der Vertragsfreiheit im Zivilrecht bedeutet, dass die Parteien eines Vertrages grundsätzlich frei sind, den Inhalt, die Form und die Bedingungen ihres Vertrages selbst zu bestimmen. Dies umfasst das Recht, Verträge abzuschließen oder abzulehnen, sowie die Möglichkeit, die Vertragsinhalte nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten, solange sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Vertragsfreiheit beinhaltet auch, dass die Parteien die Freiheit haben, mit wem sie Verträge schließen, und dass sie die Bedingungen und die Dauer des Vertrages selbst festlegen können. Es gibt jedoch auch Einschränkungen, wie zum Beispiel im Verbraucherschutzrecht oder im Arbeitsrecht, wo bestimmte Regelungen zum Schutz der schwächeren Partei bestehen.