Ist ein zu unbestimmter Vertrag unwirksam?

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Ja, ein Vertrag kann unwirksam sein, wenn er zu unbestimmt ist. Nach dem deutschen Zivilrecht (§ 104 BGB) muss ein Vertrag klare und bestimmte Regelungen enthalten, damit die Parteien wissen, welche Rechte und Pflichten sie eingehen. Wenn die wesentlichen Vertragsinhalte unklar oder unbestimmt sind, kann dies zur Nichtigkeit des Vertrages führen. In solchen Fällen könnte ein Gericht entscheiden, dass der Vertrag nicht durchsetzbar ist.

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