Sind Verträge zwischen einem Vorstandsmitglied und seinem Ehepartner wirksam?

Antwort

Die Wirksamkeit von Verträgen, die ein Vorstandsmitglied mit seinem Ehepartner abschließt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den Regelungen im Gesellschaftsrecht und den internen Vorschriften des Unternehmens. In vielen Fällen können solche Verträge als potenziell problematisch angesehen werden, da sie Interessenkonflikte hervorrufen können. In Deutschland regelt das Aktiengesetz (AktG) in § 112 die Zustimmung des Aufsichtsrats für Verträge zwischen einem Vorstandsmitglied und der Gesellschaft, wenn es sich um einen Vertrag handelt, der nicht im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb liegt. Verträge mit nahestehenden Personen, wie einem Ehepartner, könnten ebenfalls der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, um sicherzustellen, dass keine unzulässigen Vorteile gewährt werden. Es ist ratsam, solche Verträge transparent zu gestalten und gegebenenfalls die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Bei Unsicherheiten sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Was wird im Schweizer OR behandelt?

Im Schweizer Obligationenrecht (OR) werden die rechtlichen Grundlagen für Obligationen, also Schuldverhältnisse, behandelt. Es regelt unter anderem: 1. **Allgemeine Bestimmungen**: Definiti... [mehr]