Nach 53 Ehejahren gibt es oft einen erheblichen Unterhaltsanspruch – aber keinen festen Betrag. Entscheidend sind die bereinigten Nettoeinkommen beider Ehegatten, nicht die Dauer der Ehe allein....
Wie funktioniert der Versorgungsausgleich, wenn ein Partner unternehmerisch tätig ist und es zur Trennung kommt?
Antwort vom**Der Versorgungsausgleich hängt nicht daran, ob dein Partner Unternehmer ist, sondern daran, welche Altersvorsorge während der Ehe tatsächlich aufgebaut wurde. Wenn der Unternehmer kaum oder nichts in Rentenansprüche eingezahlt hat, gibt es oft auch wenig oder nichts auszugleichen.** ## Entscheidend ist nicht das Unternehmen, sondern die Altersversorgung Beim Versorgungsausgleich werden bei einer Scheidung grundsätzlich nur **Rentenanwartschaften** geteilt, also zum Beispiel: - gesetzliche Rentenversicherung - berufsständische Versorgung - private Rentenversicherungen - betriebliche Altersversorgung - Rürup-Verträge Nicht direkt ausgeglichen wird dagegen meist: - das Unternehmen selbst - laufende Gewinne oder Verluste - Immobilienvermögen - normales Sparguthaben - Schulden aus dem Betrieb Das ist der wichtigste Punkt: **Eine gescheiterte Selbstständigkeit führt nicht automatisch zu einem geringeren oder höheren Versorgungsausgleich.** Relevant ist nur, welche Versorgungsrechte in der Ehezeit entstanden sind. ## Was bei Selbstständigen oft das Problem ist Viele Unternehmer zahlen nicht oder nur unregelmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dann kann der Versorgungsausgleich sehr klein ausfallen. Typische Konstellation: - Du warst angestellt und hast Rentenpunkte aufgebaut. - Dein Partner war selbstständig und hat wenig Altersvorsorge aufgebaut. - Dann werden deine in der Ehe erworbenen Anwartschaften teilweise geteilt, obwohl beim anderen wenig vorhanden ist. Das wirkt für viele unfair, ist rechtlich aber normal: **Es wird nicht geschaut, wer „schuld“ am Scheitern der Selbstständigkeit ist, sondern nur, was an Versorgungsansprüchen vorhanden ist.** ## Was nicht mit dem Versorgungsausgleich verwechselt werden darf Hier liegt oft das Missverständnis: ### 1. Versorgungsausgleich Teilt nur Altersvorsorge. ### 2. Zugewinnausgleich Betrifft Vermögen, also auch Unternehmenswert, Ersparnisse, Schulden und Wertsteigerungen. ### 3. Unterhalt Kann relevant sein, wenn ein Partner wegen der Trennung wirtschaftlich schlechter steht. Gerade bei Unternehmern ist oft **der Zugewinnausgleich wichtiger als der Versorgungsausgleich**, weil dort das Unternehmen oder dessen Wertentwicklung eine Rolle spielen kann. ## Wenn das Unternehmen schlecht läuft oder insolvent ist Dann gilt trotzdem: - Schlechte Geschäfte allein ändern den Versorgungsausgleich nicht. - Maßgeblich sind die vorhandenen Versorgungsanrechte. - Hat der Unternehmer private oder betriebliche Altersvorsorgeverträge, werden diese trotzdem geprüft. - Schulden aus dem Unternehmen mindern nicht automatisch deine Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich. Der praktische Unterschied ist also: **Unternehmenskrise betrifft eher Vermögen und Leistungsfähigkeit, Versorgungsausgleich betrifft Rentenrechte.** ## Wichtige Ausnahme Ein Versorgungsausgleich kann in besonderen Fällen ausgeschlossen oder angepasst werden, etwa durch Ehevertrag oder wenn er grob unbillig wäre. Das ist aber die Ausnahme und nicht der Regelfall. Maßgeblich sind die Regeln zum [Versorgungsausgleich](https://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/) und die Informationen des [Familiengerichts](https://www.justiz.de/index.php). ## Praktisch wichtig für dich Wenn dein Partner unternehmerisch tätig war, brauchst du für eine realistische Einschätzung vor allem diese Unterlagen: - Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung - Verträge über private Renten oder Rürup-Rente - Unterlagen zur betrieblichen Altersversorgung - Ehebeginn und Zustellung des Scheidungsantrags, weil das die Ehezeit bestimmt Die klare Konsequenz: **Ob das Unternehmen „funktioniert“ hat oder nicht, ist für den Versorgungsausgleich meist nur indirekt wichtig. Entscheidend ist, ob in der Ehe Altersvorsorge aufgebaut wurde.** Wenn es um Firmenwert, Schulden oder Verluste geht, betrifft das meist nicht den Versorgungsausgleich, sondern Zugewinn und Unterhalt.