Was ist ein Verpflichtungsgeschäft und was ist ein Verfügungsgeschäft?

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Ein Verpflichtungsgeschäft und ein Verfügungsgeschäft sind zwei grundlegende Konzepte im deutschen Zivilrecht. 1. **Verpflichtungsgeschäft**: - Ein Verpflichtungsgeschäft ist ein Vertrag, durch den sich eine oder beide Parteien zu einer Leistung verpflichten. Es begründet also eine rechtliche Pflicht. - Beispiel: Ein Kaufvertrag. Wenn du ein Auto kaufst, verpflichtest du dich, den Kaufpreis zu zahlen, und der Verkäufer verpflichtet sich, dir das Auto zu übergeben. 2. **Verfügungsgeschäft**: - Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. - Beispiel: Die tatsächliche Übergabe des Autos und die Eintragung des neuen Eigentümers im Fahrzeugbrief. Hier wird das Eigentum am Auto tatsächlich übertragen. Zusammengefasst: Das Verpflichtungsgeschäft schafft die Pflicht, etwas zu tun (z.B. zu zahlen oder zu liefern), während das Verfügungsgeschäft diese Pflicht dann tatsächlich umsetzt (z.B. die Übergabe des Autos).

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