Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Ein Vermächtnis für ein Wohngebäude könnte wie folgt formuliert werden: „Hiermit vermache ich mein im Grundbuch von [Ort], Blatt [Nummer], eingetragenes Wohngebäude, gelegen in [Adresse, Flurstücknummer], einschließlich aller dazugehörigen Nebengebäude, Grundstücksflächen und Inventar, an [Name der begünstigten Person oder Institution], mit der Auflage, das Gebäude in seinem derzeitigen Zustand zu erhalten und es ausschließlich zu Wohnzwecken zu nutzen. Sollte die begünstigte Person das Vermächtnis nicht annehmen oder vor dem Erbfall versterben, so fällt das Vermächtnis an [Ersatzerbe/Ersatzbegünstigter].“ Hinweis: Ein Vermächtnis ist eine letztwillige Verfügung und sollte möglichst eindeutig und rechtssicher formuliert werden. Es empfiehlt sich, einen Notar oder eine fachkundige Rechtsberatung hinzuzuziehen.
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]