Wodurch wird Verjährung unterbrochen?

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Die Verjährung wird durch bestimmte Handlungen unterbrochen, die im Gesetz festgelegt sind. In Deutschland sind diese Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. Zu den wichtigsten Unterbrechungstatbeständen gehören: 1. **Anerkennung des Anspruchs durch den Schuldner** (§ 212 BGB): Wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt, beginnt die Verjährungsfrist von neuem. 2. **Rechtsverfolgung durch den Gläubiger** (§ 204 BGB): Dazu zählen unter anderem: - Klageerhebung - Zustellung eines Mahnbescheids - Geltendmachung des Anspruchs im Wege der Zwangsvollstreckung - Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren Diese Handlungen führen dazu, dass die Verjährungsfrist unterbrochen wird und nach Beendigung der Unterbrechungshandlung neu zu laufen beginnt.

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