Verjährungsverzicht vor Klageerhebung?

Antwort

Ein Verjährungsverzicht vor Klageerhebung ist möglich und bedeutet, dass eine Partei auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Dies kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, um sicherzustellen, dass eine Klage auch nach Ablauf der regulärenjährungsfrist noch erhoben werden kann. Der Verzicht muss in der Regel schriftlich erfolgen und sollte klar formuliert sein, um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Bedingungen und Auswirkungen eines Verjährungsverzichts zu verstehen.

Kategorie: Recht Tags: Verjährung Klage Verzicht
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