In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Kaufverträgen in der Regel zwei Jahre. Diese Frist beginnt mit der Übergabe der Ware. Da Horst den Sessel am 02.07.2022 erworben hat und der Mangel am 01.11.2022 festgestellt wurde, hat er bis zum 02.07.2024 Zeit, um seine Mängelansprüche geltend zu machen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist auch durch bestimmte Umstände, wie z.B. eine Nachbesserung oder einen Austausch, unterbrochen werden kann.