Verjähren Mängelansprüche nach VOB, wenn sie nicht innerhalb von 5 Jahren eingeklagt werden?

Antwort

Ja, Mängelansprüche verjähren nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) in der Regel nach fünf Jahren. Diese Frist beginnt mit der Abnahme der Bauleistung. Wenn die Mängelansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, verjähren sie und können nicht mehr durchgesetzt werden. Es ist wichtig, die Fristen im Auge zu behalten und gegebenenfalls rechtzeitig rechtliche Schritte einzuleiten.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und dem Umstand, dass ihm... [mehr]