Ja, Mängelansprüche verjähren nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) in der Regel nach fünf Jahren. Diese Frist beginnt mit der Abnahme der Bauleistung. Wenn die Mängelansprüche nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, verjähren sie und können nicht mehr durchgesetzt werden. Es ist wichtig, die Fristen im Auge zu behalten und gegebenenfalls rechtzeitig rechtliche Schritte einzuleiten.