Ist eine Verfügung eines vorläufigen Erben wirksam, der später die Erbschaft ausschlägt?

Antwort

Nein, eine Verfügung, die von einem vorläufigen Erben vorgenommen wurde, der später die Erbschaftlägt, ist in der Regel nicht wirksam. Wenn jemand die Erbschaft ausschlägt, wird er rechtlich so behandelt, als ob er nie Erbe gewesen wäre. Daher sind alle Verfügungen, die er in der Zwischenzeit getroffen hat, grundsätzlich unwirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Regelungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen.

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