Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Nein, eine Verfügung, die von einem vorläufigen Erben vorgenommen wurde, der später die Erbschaftlägt, ist in der Regel nicht wirksam. Wenn jemand die Erbschaft ausschlägt, wird er rechtlich so behandelt, als ob er nie Erbe gewesen wäre. Daher sind alle Verfügungen, die er in der Zwischenzeit getroffen hat, grundsätzlich unwirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Regelungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen.
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]