Ist eine Verfügung eines vorläufigen Erben wirksam, der später die Erbschaft ausschlägt?

Antwort vom

Nein, eine Verfügung, die von einem vorläufigen Erben vorgenommen wurde, der später die Erbschaftlägt, ist in der Regel nicht wirksam. Wenn jemand die Erbschaft ausschlägt, wird er rechtlich so behandelt, als ob er nie Erbe gewesen wäre. Daher sind alle Verfügungen, die er in der Zwischenzeit getroffen hat, grundsätzlich unwirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Regelungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen.

Verwandte Fragen

Wie bekommt ein Erbe Zugriff auf ein Bankkonto im außereuropäischen Ausland ohne Kontodaten?

Ein Erbe bekommt ohne bekannte Kontodaten meist nicht „einfach so“ Zugriff, sondern muss zuerst zwei Dinge sauber trennen: 1. das Konto überhaupt identifizieren und 2. die Erbenstellu...

Auf gesetzliches Erbe verzichten oder an die Schwester schenken – was ist besser?

Meist ist Ausschlagen nur dann besser, wenn der Nachlass überschuldet ist oder du aus taktischen Gründen gar nicht Erbe werden willst; wenn du deinen Anteil einfach der Schwester geben m&oum...

Braucht ein Erbe für die Auszahlung von ca. 1.500 Euro bei der Sparkasse Würzburg zwingend einen Erbschein?

Nicht zwingend. Bei einer Sparkasse kann die Auszahlung auch ohne Erbschein möglich sein, wenn du deine Erbenstellung anders eindeutig nachweist, zum Beispiel durch: notarielles Testament oder E...