Ob es gerecht ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Wünschen deiner Mutter, den finanziellen Verhältnissen und der Beziehung zwischen dir und deinem Bruder. Es ist wichtig,... [mehr]
Nein, eine Verfügung, die von einem vorläufigen Erben vorgenommen wurde, der später die Erbschaftlägt, ist in der Regel nicht wirksam. Wenn jemand die Erbschaft ausschlägt, wird er rechtlich so behandelt, als ob er nie Erbe gewesen wäre. Daher sind alle Verfügungen, die er in der Zwischenzeit getroffen hat, grundsätzlich unwirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Regelungen, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen.
Ob es gerecht ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Wünschen deiner Mutter, den finanziellen Verhältnissen und der Beziehung zwischen dir und deinem Bruder. Es ist wichtig,... [mehr]
Einen Erbschein benötigt man in der Regel nicht, wenn: 1. **Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner**: In vielen Fällen kann der überlebende Partner ohne Erbschein auf das gemeinsam... [mehr]
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und dem Umstand, dass ihm... [mehr]