Kann ich meinem Sohn zu Lebzeiten etwas vererben?

Antwort

Ja, du kannst deinem Sohn bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte übertragen. Das nennt man in der Regel „Schenkung“ und nicht „Vererbung“, da eine Erbschaft erst nach dem Tod erfolgt. Bei einer Schenkung gelten ähnliche steuerliche Freibeträge wie bei einer Erbschaft. Für Kinder liegt der Freibetrag derzeit bei 400.000 Euro innerhalb von zehn Jahren. Alles, was darüber hinausgeht, muss versteuert werden. Wichtig ist, dass Schenkungen notariell beurkundet werden müssen, wenn es sich z. B. um Immobilien handelt. Bei Geld oder beweglichem Vermögen ist keine notarielle Beurkundung nötig, aber eine schriftliche Dokumentation ist empfehlenswert. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Erbschaftsteuer/erbschaftsteuer.html). Es empfiehlt sich, vor größeren Schenkungen einen Steuerberater oder Notar zu konsultieren, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu klären.

Kategorie: Recht Tags: Schenkung Vorerbe Nachlass
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