Wo sind Kassenprüfer im Vereinsrecht erwähnt?

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Im Vereinsrecht sind die Kassenprüfer in der Regel in der Satzung des Vereins erwähnt. Die Satzung legt fest, wie die Kassenprüfung organisiert ist, wer die Kassenprüfer sind und welche Aufgaben sie haben. In Deutschland ist das Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 21 bis 79. Die Vorschriften zur Kassenprüfung sind jedoch nicht explizit im BGB festgelegt, sondern ergeben sich aus den allgemeinen Regelungen zur Rechnungslegung und den spezifischen Bestimmungen in der Satzung des jeweiligen Vereins. Es ist empfehlenswert, die Satzung des Vereins zu konsultieren, um genaue Informationen zu den Kassenprüfern zu erhalten.

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