Was ist verbotene Eigenmacht?

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Verbotene Eigenmacht ist ein juristischer Begriff aus dem deutschen Zivilrecht, der in § 858 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist. Er beschreibt eine Handlung, bei der jemand ohne rechtlichen Grund den Besitz einer Sache gegen den Willen des Besitzers entzieht oder stört. Beispiele für verbotene Eigenmacht sind: - Das unbefugte Betreten eines Grundstücks. - Das Wegnehmen oder Beschädigen von Eigentum einer anderen Person. Die Rechtsfolgen verbotener Eigenmacht können sein: - Der Besitzer kann gemäß § 861 BGB die Herausgabe der Sache verlangen (Besitzkehr). - Der Besitzer kann gemäß § 862 BGB die Beseitigung der Störung und Unterlassung weiterer Störungen verlangen. Weitere Informationen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter den genannten Paragraphen.

Kategorie: Recht Tags: Verbotene Eigenmacht Recht

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