Gilt in Deutschland ein Verbot der Freiheitsentziehung aufgrund von Behinderung?

Antwort

In Deutschland gibt es rechtliche Regelungen, die Freiheitsentziehungen aufgrund von Behinderungen einschränken. Das Grundgesetz schützt die Menschenwürde und die Freiheit der Person. Nach § 1906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Freiheitsentziehung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, beispielsweise wenn eine Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Behinderung eine Gefahr für sich oder andere darstellt. Zusätzlich verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland ratifiziert hat, die Staaten dazu, Menschen mit Behinderungen vor willkürlicher Freiheitsentziehung zu schützen. Dies bedeutet, dass jede Freiheitsentziehung gut begründet und rechtlich legitimiert sein muss. Insgesamt gilt, dass Freiheitsentziehungen aufgrund von Behinderungen in Deutschland stark reglementiert sind und nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen dürfen.

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