Was bedeutet Verarbeitung besonderer Kategorien nach Art. 9 DS-GVO?

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Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich auf sensible Daten, die einen höheren Schutz benötigen. Dazu gehören Informationen über: 1. Rasse oder ethnische Herkunft 2. Politische Meinungen 3. Religions- oder Weltanschauungsüberzeugungen 4. Gewerkschaftszugehörigkeit 5. Genetische Daten 6. Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer Person 7. Gesundheitsdaten 8. Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung Die Verarbeitung dieser Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt eine der in Artikel 9 genannten Ausnahmen vor, wie z.B. die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person oder die Notwendigkeit zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen. Der Schutz dieser Daten ist besonders wichtig, da ihre unrechtmäßige Verarbeitung zu Diskriminierung oder anderen Nachteilen für die betroffenen Personen führen kann.

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