Ist die Stadt als Verursacher einer Straßenbaumaßnahme für die Beschaffung geeigneter Parkmöglichkeiten verantwortlich?

Antwort

Ob die Stadt als Verursacher einer Straßenbaumaßnahme für die Beschaffung geeigneter Parkmöglichkeiten verantwortlich ist, hängt von den spezifischen gesetzlichen Regelungen und den Umständen des Einzelfalls ab. In Deutschland beispielsweise gibt es keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für die Stadt, Ersatzparkplätze bereitzustellen. Allerdings können in bestimmten Fällen vertragliche Vereinbarungen oder kommunale Satzungen solche Verpflichtungen vorsehen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Stadtverwaltung oder einem Rechtsanwalt zu erkundigen, um Klarheit über die spezifischen Regelungen und möglichen Ansprüche in der jeweiligen Situation zu erhalten.

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