Darf die Stadt in Wohngebieten öffentliche Rasenflächen vor 8 Uhr mähen?
Antwort vom**Ja – grundsätzlich darf die Stadt in Wohngebieten ab 7:00 Uhr öffentliche Rasenflächen mähen; vor 7:00 Uhr ist das im Regelfall verboten.** Maßgeblich ist in Deutschland § 7 der 32. BImSchV: Geräte und Maschinen im Freien dürfen in Wohngebieten werktags von 20:00 bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden. Rasenmäher fallen unter die erfassten Geräte. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/BJNR347810002.html)) ## Entscheidend ist nicht „öffentlich“, sondern das Gerät und das Gebiet Viele verwechseln das mit einer Sonderregel für Privatleute. Die Vorschrift gilt aber nicht nur für Nachbarn, sondern auch für kommunale Arbeiten, wenn die Stadt im Freien in einem Wohngebiet mäht. Dass die Fläche öffentlich ist, erlaubt also keinen früheren Start. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/BJNR347810002.html)) ## Vor 8:00 Uhr ist also oft erlaubt – aber nicht immer Der wichtige Punkt ist: **Vor 8:00 Uhr ist nicht automatisch verboten.** Verboten ist regelmäßig nur die Zeit **vor 7:00 Uhr**. Zwischen **7:00 und 8:00 Uhr** darf die Stadt daher meist mähen. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme für besonders laute Geräte aus bestimmten Gruppen: Diese dürfen werktags zusätzlich nicht von **7:00 bis 9:00 Uhr**, **13:00 bis 15:00 Uhr** und **17:00 bis 20:00 Uhr** betrieben werden, sofern keine besondere Kennzeichnung vorliegt. Ob ein kommunales Mähgerät darunter fällt, hängt vom konkreten Gerätetyp ab. Ein normaler Rasenmäher gehört nach dem Anhang zwar zu den erfassten Geräten, aber die verschärften Ruhezeiten betreffen nur bestimmte Nummern des Anhangs, nicht pauschal jeden Rasenmäher. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/BJNR347810002.html)) ## Praktische Konsequenz Wenn die Stadt **um 7:15 Uhr** mit einem üblichen Rasenmäher auf einer öffentlichen Grünfläche im Wohngebiet mäht, ist das **grundsätzlich zulässig**. Wenn sie **um 6:30 Uhr** mäht, ist das **regelmäßig unzulässig**. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/BJNR347810002.html)) Zusätzlich können kommunale Satzungen oder besondere örtliche Regeln strenger sein als das Bundesminimum. Die bundesrechtliche Grundregel ist aber klar: **nicht vor 7:00 Uhr, nicht erst ab 8:00 Uhr.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/BJNR347810002.html))