Das Urteil, das besagt, dass eine Sitzwache in der Psychiatrie immer von einer examinierte Fachkraft durchgeführt werden muss, ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 2011 (Az. 2 BvR 882/09). In diesem Urteil wurde die Notwendigkeit einer qualifizierten Betreuung in psychiatrischen Einrichtungen betont.