Gibt es ein Urteil über mehr als 0,30 Euro Entschädigung je Kilometer?

Antwort

Ja, es gibt Urteile, in denen Geschädigte mehr als 0,30 Euro Entschädigung je Kilometer erhalten haben. Die Höhe der Entschädigung kann von verschiedenen Faktoren abhängen, wie zum Beispiel der Art des Schadens, der Dauer der Beeinträchtigung und den individuellen Umständen des Falls. In einigen Fällen haben Gerichte entschieden, dass eine höhere Entschädigung gerechtfertigt ist, insbesondere wenn zusätzliche Kosten oder besondere Umstände vorliegen. Es ist ratsam, sich bei spezifischen Fällen an einen Rechtsanwalt oder eine entsprechende Fachstelle zu wenden, um detaillierte Informationen und aktuelle Urteile zu erhalten.

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