Ja, möglich – aber meist nicht wegen des „KI-Bilds an sich“, sondern wegen der Vorlage, der Nutzungsrechte oder des Rechts am eigenen Bild der dargestellten Person. Entscheidend...
Wer hat bei einem übersetzten Lied Urheber- und Nutzungsrechte: Originalurheber oder Übersetzer?
Antwort vom**Beide – aber nicht für dasselbe.** Der Originalautor behält die Urheberrechte am ursprünglichen Liedtext, und der Übersetzer hat Urheberrechte an seiner Übersetzung, **wenn** die Übersetzung schöpferisch genug ist; nutzen darf man die übersetzte Fassung in der Praxis meist nur mit Zustimmung **beider Rechteinhaber**. ## Entscheidend ist der Unterschied Der Originaltext bleibt ein eigenständiges Werk. Seine Rechte gehen durch die Übersetzung nicht auf den Übersetzer über. Die Übersetzung kann zugleich ein eigenes urheberrechtlich geschütztes Werk sein. Das gilt vor allem dann, wenn sie nicht rein mechanisch ist, sondern sprachlich-kreative Entscheidungen enthält – was bei Liedtexten fast immer besonders naheliegt, weil Reim, Rhythmus, Singbarkeit und Bedeutung zusammengebracht werden müssen. ## Was folgt daraus praktisch Wenn jemand die **übersetzte Liedfassung** veröffentlichen, aufnehmen, aufführen oder online stellen will, reicht die Erlaubnis des Übersetzers allein in der Regel nicht aus. Denn die Übersetzung basiert auf dem Originalwerk. Deshalb werden regelmäßig zwei Ebenen berührt: - Rechte am **Originaltext** - Rechte an der **konkreten Übersetzung** Das ist der entscheidende Punkt, den viele übersehen: Der Übersetzer „besitzt“ nicht plötzlich das Lied, sondern nur seine eigene sprachliche Bearbeitung. ## Wichtiger Sonderfall Eine Übersetzung ist urheberrechtlich rechtlich meist eine **Bearbeitung**. Bearbeitungen dürfen grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers des Originals verwertet werden. Genau deshalb kann der Übersetzer zwar Urheber seiner Fassung sein, sie aber trotzdem nicht frei allein verwerten. Besonders klar ist das bei Songs: Eine gute Liedübersetzung ist oft kreativer als eine normale Sachtextübersetzung, aber rechtlich trotzdem vom Original abhängig. ## Kurzform - **Originalautor:** Rechte am ursprünglichen Liedtext - **Übersetzer:** Rechte an der übersetzten Fassung - **Nutzung der Übersetzung:** meist nur mit Zustimmung beider Seiten Wenn das Lied alt genug ist und der Originaltext **gemeinfrei** ist, kann die Lage anders sein: Dann können Rechte nur noch an der konkreten Übersetzung bestehen, nicht mehr am gemeinfreien Original.