Was ist der Unterschied zwischen einem Verpflichtungsgeschäft und einem Erfüllungsgeschäft?

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Ein Verpflichtungsgeschäft und ein Erfüllungsgeschäft zwei zentrale Begriffe im deutschen Zivilrecht, die sich auf unterschiedliche Phasen eines Rechtsgeschäfts beziehen. 1. **Verpflichtungsgeschäft**: - Das Verpflichtungsgeschäft ist der rechtliche Akt, durch den eine Partei sich verpflichtet, eine Leistung zu erbringen. Es begründet also die Pflicht zur Leistung. - Ein typisches Beispiel ist der Kaufvertrag (§ 433 BGB), bei dem sich der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen, während der Käufer sich verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. 2. **Erfüllungsgeschäft**: - Das Erfüllungsgeschäft ist der rechtliche Akt, durch den die im Verpflichtungsgeschäft begründete Pflicht tatsächlich erfüllt wird. - Im Beispiel des Kaufvertrags wäre das Erfüllungsgeschäft die tatsächliche Übergabe der Ware und die Zahlung des Kaufpreises. Zusammengefasst: Das Verpflichtungsgeschäft schafft die Verpflichtung zur Leistung, während das Erfüllungsgeschäft diese Verpflichtung erfüllt.

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