Worin unterscheiden sich Straftaten von Ordnungswidrigkeiten?

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Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Schwere und den rechtlichen Konsequenzen: 1. **Schwere des Vergehens**: - **Straftaten**: Diese sind schwerwiegendere Verstöße gegen das Gesetz und werden im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Beispiele sind Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug. - **Ordnungswidrigkeiten**: Diese sind weniger schwerwiegende Verstöße und werden im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt. Beispiele sind Falschparken oder Ruhestörung. 2. **Rechtliche Konsequenzen**: - **Straftaten**: Können mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Eine Verurteilung kann zu einem Eintrag im Führungszeugnis führen. - **Ordnungswidrigkeiten**: Werden in der Regel mit einer Geldbuße geahndet. Sie führen nicht zu einem Eintrag im Führungszeugnis. 3. **Verfahren**: - **Straftaten**: Werden durch die Staatsanwaltschaft verfolgt und vor Gericht verhandelt. - **Ordnungswidrigkeiten**: Werden durch Verwaltungsbehörden verfolgt und können durch einen Bußgeldbescheid geahndet werden. Ein gerichtliches Verfahren ist nur bei Einspruch gegen den Bußgeldbescheid notwendig. Weitere Informationen findest du im [Strafgesetzbuch (StGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/) und im [Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)](https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/).

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