Was ist der Unterschied zwischen Staatszielbestimmungen und Prinzipien im Verfassungsrecht in Österreich?

Antwort

Im österreichischen Verfassungsrecht gibt es sowohl Staatszielbestimmungen als auch Prinzipien, die unterschiedliche Funktionen und Bedeutungen haben: 1. **Staatszielbestimmungen**: - **Definition**: Staatszielbestimmungen sind spezifische Vorgaben in der Verfassung, die bestimmte politische, soziale oder wirtschaftliche Ziele festlegen, die der Staat verfolgen soll. - **Beispiele**: Umweltschutz, Gleichstellung von Mann und Frau, umfassende Landesverteidigung. - **Funktion**: Sie dienen als Richtlinien für die Gesetzgebung und Verwaltung, sind jedoch in der Regel nicht direkt einklagbar. Sie geben dem Staat eine Orientierung, welche Ziele und Werte bei der Ausgestaltung und Anwendung von Gesetzen berücksichtigt werden sollen. 2. **Verfassungsprinzipien**: - **Definition**: Verfassungsprinzipien sind grundlegende, übergeordnete Normen und Werte, die die gesamte Verfassung durchziehen und ihr Fundament bilden. - **Beispiele**: Demokratieprinzip, Rechtsstaatlichkeit, Bundesstaatlichkeit, Gewaltenteilung. - **Funktion**: Sie haben eine höhere normative Kraft und sind direkt einklagbar. Verfassungsprinzipien prägen die gesamte Rechtsordnung und sind maßgeblich für die Auslegung und Anwendung der Verfassung. Sie können auch als Maßstab für die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen und staatlichem Handeln herangezogen werden. Zusammengefasst: Staatszielbestimmungen sind spezifische Ziele, die der Staat anstreben soll, während Verfassungsprinzipien grundlegende Normen und Werte darstellen, die die gesamte Verfassung und Rechtsordnung prägen.

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