Unterschied zwischen nichtigen und anfechtbaren Rechtsgeschäften.

Antwort

Nichtige und anfechtbare Rechtsgeschäfte unterscheiden sich in ihrerlichen Wirkung und den Bedingungen, unter denen sie gültig sind. 1. **Nichtige Rechtsgeschäfte**: Diese Geschäfte sind von Anfang an ungültig. Das bedeutet, dass sie rechtlich so behandelt werden, als ob sie nie existiert hätten. Gründe für die Nichtigkeit können beispielsweise sein: Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, fehlende Geschäftsfähigkeit der Parteien oder der Inhalt des Geschäfts ist unmöglich oder sittenwidrig. 2. **Anfechtbare Rechtsgeschäfte**: Diese Geschäfte sind zunächst gültig, können jedoch durch eine der Parteien angefochten werden. Die Anfechtung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen und kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie z.B. aufgrund von Irrtum, Täuschung oder Drohung. Wenn die Anfechtung erfolgreich ist, wird das Rechtsgeschäft rückwirkend ungültig. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nichtige Rechtsgeschäfte von Anfang an ungültig sind, während anfechtbare Rechtsgeschäfte zunächst gültig sind, aber durch Anfechtung ihre Gültigkeit verlieren können.

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