Das **Aussageverweigerungsrecht** und das **Zeugnisverweigerungsrecht** sind zwei unterschiedliche Begriffe im deutschen Strafprozessrecht: **Aussageverweigerungsrecht:** Dieses Recht steht in erst... [mehr]
Der Unterschied zwischen Mord und Totschlag liegt hauptsächlich in der Absicht und den Umständen der Tat. Mord wird in der Regel als vorsätzliche Tötung eines Menschen mit besonderer Schwere der Schuld definiert. Dies kann beispielsweise aus niedrigen Beweggründen, wie Habgier oder aus einer heimtückischen Absicht geschehen. Mord wird oft mit einer höheren Strafe belegt. Totschlag hingegen ist ebenfalls eine vorsätzliche Tötung, jedoch ohne die besonderen Merkmale, die Mord auszeichnen. Totschlag kann aus Affekt, in einer emotionalen Ausnahmesituation oder ohne lange Überlegung geschehen. Die Strafen für Totschlag sind in der Regel milder als für Mord. In vielen Rechtssystemen, einschließlich des deutschen, sind die rechtlichen Definitionen und die entsprechenden Strafen klar geregelt.
Das **Aussageverweigerungsrecht** und das **Zeugnisverweigerungsrecht** sind zwei unterschiedliche Begriffe im deutschen Strafprozessrecht: **Aussageverweigerungsrecht:** Dieses Recht steht in erst... [mehr]
In Frankreich gibt es für Mord grundsätzlich keine Verjährung mehr. Das war jedoch nicht immer so: Bis 2017 betrug die Verjährungsfrist für Mord 20 Jahre. Das bedeutet, dass e... [mehr]