Bei einem Kfz-Privatverkauf gelten Mängel dann als „erheblich“ im Sinne der arglistigen Täuschung, wenn sie die Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder den Wert des Fahrzeugs wese... [mehr]
Mängel an Qualität, Quantität und Falschlieferung sind verschiedene Arten von Leistungsstörungen im Kaufrecht. Hier sind die Unterschiede: 1. **Qualitätsmängel**: - **Definition**: Ein Qualitätsmangel liegt vor, wenn die gelieferte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. - **Beispiel**: Ein Fernseher, der nicht die versprochene Bildqualität liefert oder ein Kleidungsstück, das Materialfehler aufweist. 2. **Quantitätsmängel**: - **Definition**: Ein Quantitätsmangel tritt auf, wenn die gelieferte Menge von der vereinbarten Menge abweicht. - **Beispiel**: Ein Kunde bestellt 100 Schrauben, erhält aber nur 90. 3. **Falschlieferung (Aliud-Lieferung)**: - **Definition**: Eine Falschlieferung liegt vor, wenn eine andere Ware als die bestellte geliefert wird. - **Beispiel**: Ein Kunde bestellt einen Laptop, erhält aber stattdessen einen Tablet-PC. Diese Mängel haben unterschiedliche rechtliche Konsequenzen und Ansprüche für den Käufer, wie z.B. Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag.
Bei einem Kfz-Privatverkauf gelten Mängel dann als „erheblich“ im Sinne der arglistigen Täuschung, wenn sie die Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder den Wert des Fahrzeugs wese... [mehr]
Ein versteckter Mangel liegt vor, wenn ein Defekt oder eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware nicht sofort erkennbar ist und erst nach dem Kauf festgestellt wird. Wenn die Farbe... [mehr]