Unterschied zwischen konstitutivem und deklaratorischem Eintrag ins Handelsregister?

Antwort

Ein konstitutiver Eintrag ins Handelsregister hat rechtserzeugende Wirkung, das heißt, die Rechtswirkung tritt erst mit dem Eintrag ein. Ein deklaratorischer Eintrag hingegen hat lediglich rechtsbekundende Wirkung, das heißt, die Rechtswirkung besteht bereits vor dem Eintrag und wird durch diesen nur bestätigt. **Konstitutiver Eintrag:** - **Beispiel:** Die Gründung einer GmbH. Die GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung ins Handelsregister (§ 11 GmbHG). **Deklaratorischer Eintrag:** - **Beispiel:** Die Prokura. Die Erteilung der Prokura ist bereits mit der internen Erklärung wirksam, der Eintrag ins Handelsregister hat nur eine bestätigende Wirkung (§ 53 HGB). Weitere Informationen zum Handelsregister und den Eintragungen finden sich auf den Seiten der Industrie- und Handelskammern oder des Bundesministeriums der Justiz.

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