Unterschied zwischen geborener und gekorener Übertragbarkeit anhand des LHO NRW?

Antwort

Die Begriffe "geborene" und "gekorene" Übertragbarkeit beziehen sich auf die Übertragbarkeit Rechten und Pflichten im öffentlichen Dienst, insbesondere im Kontext des Landes Nordrhein-Westfalen (LHO NRW). 1. **Geborene Übertragbarkeit**: Dies bedeutet, dass bestimmte Rechte und Pflichten von vornherein auf einen anderen Träger oder eine andere Stelle übergehen, ohne dass es einer besonderen Regelung bedarf. Dies ist häufig bei gesetzlichen Regelungen der Fall, die eine automatische Übertragung vorsehen. 2. **Gekorene Übertragbarkeit**: Hierbei handelt es sich um eine Übertragbarkeit, die an bestimmte Bedingungen oder Regelungen gebunden ist. Das bedeutet, dass die Übertragung nicht automatisch erfolgt, sondern durch einen aktiven Beschluss oder eine Vereinbarung herbeigeführt werden muss. Im Kontext des LHO NRW ist es wichtig, die spezifischen Regelungen und Paragraphen zu beachten, die diese Übertragbarkeit betreffen, um die genauen Bedingungen und Verfahren zu verstehen.

Kategorie: Recht Tags: Übertragbarkeit LHO NRW
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