Unterschied Dienstvertrag Werkvertrag?

Antwort

Ein Dienstvertrag und ein Werkvertrag sind zwei verschiedene Vertragstypen im deutschen Zivilrecht, die unterschiedliche Verpflichtungen und Ziele haben: 1. **Dienstvertrag**: - **Definition**: Ein Dienstvertrag verpflichtet den Dienstleister zur Erbringung einer bestimmten Dienstleistung, ohne dass ein konkreter Erfolg geschuldet wird. - **Beispiel**: Ein Arbeitsvertrag, bei dem ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, ohne dass ein bestimmtes Ergebnis garantiert wird. - **Rechtsgrundlage**: §§ 611 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). 2. **Werkvertrag**: - **Definition**: Ein Werkvertrag verpflichtet den Auftragnehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes und damit zu einem konkreten Erfolg. - **Beispiel**: Ein Bauvertrag, bei dem ein Bauunternehmer ein Haus errichtet und das fertige Haus als Erfolg schuldet. - **Rechtsgrundlage**: §§ 631 ff. BGB. **Hauptunterschiede**: - **Erfolg**: Beim Dienstvertrag wird eine Tätigkeit geschuldet, beim Werkvertrag ein konkreter Erfolg. - **Vergütung**: Beim Dienstvertrag wird die Vergütung für die geleistete Arbeit gezahlt, beim Werkvertrag für das fertige Werk. - **Haftung**: Beim Werkvertrag haftet der Auftragnehmer für Mängel des Werkes, beim Dienstvertrag gibt es keine Erfolgshaftung, sondern nur eine Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung. Weitere Informationen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter den genannten Paragraphen.

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