Unterschied zwischen Betrieb und Betriebsstätte nach BGV im Bezug auf den Betriebsrat?

Antwort

Der Unterschied zwischen "Betrieb" und "Betriebsstätte" im Kontext des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ist entscheidend für die Mitbestimmung und die Rechte des Betriebsrats. 1. **Betrieb**: Ein Betrieb ist eine organisatorische Einheit, in der Arbeitskräfte und Betriebsmittel zur Erbringung von Dienstleistungen oder zur Herstellung von Waren eingesetzt werden. Der Betrieb umfasst alle Tätigkeiten, die zur Erreichung des Unternehmenszwecks notwendig sind. Der Betriebsrat wird für den gesamten Betrieb gewählt und hat somit Mitbestimmungsrechte, die sich auf alle Mitarbeiter und die gesamte Organisation beziehen. 2. **Betriebsstätte**: Eine Betriebsstätte hingegen ist ein geografischer Standort, an dem ein Betrieb oder Teile eines Betriebs tätig sind. Es kann mehrere Betriebsstätten geben, die zu einem einzigen Betrieb gehören. In einer Betriebsstätte kann ein eigener Betriebsrat gewählt werden, wenn die Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer dies zulässt. Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beziehen sich dann nur auf die Mitarbeiter der jeweiligen Betriebsstätte. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Betrieb die gesamte organisatorische Einheit darstellt, während die Betriebsstätte einen spezifischen Standort innerhalb dieses Betriebs beschreibt. Die Wahl und die Rechte des Betriebsrats können sich je nach Struktur und Größe des Unternehmens unterschiedlich gestalten.

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