Der Unterschied zwischen "Betrieb" und "Betriebsstätte" nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) liegt in der Definition und dem Umfang der Begriffe: 1. **Betrieb**: Ein Betrieb ist eine organisatorische Einheit, in der Arbeitskräfte und Betriebsmittel zur Erstellung von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden. Der Betrieb umfasst alle Tätigkeiten, die zur Erreichung des Unternehmenszwecks notwendig sind. Er kann mehrere Betriebsstätten umfassen. 2. **Betriebsstätte**: Eine Betriebsstätte ist ein Teil des Betriebs, der räumlich abgegrenzt ist und an dem die betriebliche Tätigkeit ausgeübt wird. Eine Betriebsstätte kann beispielsweise ein Werk, ein Büro oder eine Filiale sein. Sie ist also eine spezifische physische Lokation innerhalb eines Betriebs. Zusammengefasst: Der Betrieb ist die gesamte organisatorische Einheit, während die Betriebsstätte eine spezifische physische Lokation innerhalb dieses Betriebs darstellt.