Wenn ein Polizist beleidigt wird, kann der Straftatbestand der Beleidigung gemäß § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt sein. Dieser Paragraph besagt, dass die Beleidigung ein... [mehr]
Ja, es ist möglich, eine Unterlassungserklärung mit Schadensersatzforderung zu stellen, wenn jemand dich als Nazi bezeichnet. Dies kann als Beleidigung oder Verleumdung angesehen werden, was nach deutschem Recht strafbar ist. Eine Unterlassungserklärung dient dazu, die Person rechtlich zu verpflichten, diese Äußerungen in Zukunft zu unterlassen. Zudem kann Schadensersatz gefordert werden, wenn durch die Äußerung ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Es ist ratsam, in solchen Fällen einen Anwalt zu konsultieren, um die rechtlichen Schritte korrekt einzuleiten und die Erfolgsaussichten zu prüfen.
Wenn ein Polizist beleidigt wird, kann der Straftatbestand der Beleidigung gemäß § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt sein. Dieser Paragraph besagt, dass die Beleidigung ein... [mehr]