Gibt es Unterhalt für einen Sohn, der als Beamter in Ausbildung ist?

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Ja, **grundsätzlich kann auch dann noch Unterhalt bestehen** – aber **nicht automatisch**. Entscheidend ist: 1. **Ist der Sohn noch in der ersten Ausbildung?** Volljährige Kinder haben in Deutschland meist bis zum Abschluss einer **angemessenen ersten Berufsausbildung** Unterhaltsanspruch, wenn sie sich noch nicht selbst vollständig unterhalten können. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/informationen-zum-unterhalt)) 2. **Verdient er als Beamter in Ausbildung schon eigenes Geld?** Bei einem Beamtenanwärter / Beamten in Ausbildung werden die **Anwärterbezüge als eigenes Einkommen** berücksichtigt. Dadurch **mindert sich der Unterhaltsanspruch stark oder fällt ganz weg**. Bei volljährigen Kindern wird eigenes Ausbildungseinkommen grundsätzlich angerechnet. ([anwalt-suchservice.de](https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/die_duesseldorfer_tabelle_handwerkszeug_fuer_die_unterhaltsberechnung_20206.html)) 3. **Ist er volljährig und wohnt noch zuhause?** Bei volljährigen Kindern gelten andere Regeln als bei Minderjährigen. Dann haften in der Regel **beide Eltern anteilig nach Einkommen**. Außerdem wird das **Kindergeld in voller Höhe** auf den Bedarf des volljährigen Kindes angerechnet. ([anwalt-suchservice.de](https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/die_duesseldorfer_tabelle_handwerkszeug_fuer_die_unterhaltsberechnung_20206.html)) 4. **Ist es noch allgemeine Schulausbildung oder schon Berufsausbildung?** Ein Beamter in Ausbildung ist normalerweise **nicht mehr in allgemeiner Schulausbildung**, sondern in einer **Berufsausbildung**. Dann besteht zwar oft noch grundsätzlich Unterhalt bis zum Abschluss der Erstausbildung, aber wegen der eigenen Bezüge häufig **kein oder nur ein geringer Zahlbetrag**. ([arbeitsagentur.de](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/informationen-zum-unterhalt)) **Kurz gesagt:** **Ja, ein Anspruch kann noch bestehen.** **Praktisch entfällt die Alimenten-/Unterhaltszahlung aber oft, wenn der Sohn als Beamter auf Widerruf in Ausbildung bereits genug Anwärterbezüge erhält.** Rechtlich sauber ist hier der Begriff **„Unterhalt“**; **„Alimente“** wird umgangssprachlich verwendet.

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