Sind unbestimmte Rechtsbegriffe wie ‚geeignet‘ und ‚notwendig‘ TBM und nicht RF?

Antwort

Ja, unbestimmte Rechtsbegriffe wie "geeignet" und "notwendig" sind Tatbestandsmerkmale (TBM) und nicht Rechtsfolgen (RF). Sie dienen dazu, den Sachverhalt zu konkretisieren und zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine bestimmte Rechtsfolge vorliegen. Die Rechtsfolge tritt erst ein, wenn die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

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