Muss für die Umschreibung einer betäubungsrechtlichen auf eine cannabisrechtliche Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken ein Antrag gestellt werden?

Antwort

Ja, für die Umschreibung einer betäubungsrechtlichen auf eine cannabisrechtliche Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken muss in der Regel ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag sollte die spezifischen Anforderungen und Bedingungen erfüllen, die von den zuständigen Behörden festgelegt sind. Es ist wichtig, sich über die genauen Vorgaben und den Prozess bei der jeweiligen Behörde zu informieren.

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